Als Tierhalterhaftung wird eine Spezialform der Gefährdungshaftung bezeichnet, nach der im Schuldrecht der Tierhalter grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die das Tier anrichtet.
Diese Gefährdungshaftung ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr, die sich verwirklicht, wenn das Tier unberechenbar reagiert.
Die Haftung nach § 833 Satz 1 BGB greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters.
Eine Haltereigenschaft definiert sich – unabhängig vom Eigentum – nach der Sachherrschaft über das Tier und unabhängig von einem eigenen Interesse an der Verwendung oder der Gesellschaft des Tieres.
Eine Ausnahme besteht nur hinsichtlich von Nutztieren, die dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind und bei denen der Halter die Beaufsichtigung mit der die erforderlichen Sorgfalt durchgeführt hat.
Gegen die finanziellen Folgen kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Weitere Informationen unter Hunde- und/oder Pferdehaftpflicht.
Hunde sind als Lebensbegleiter nicht wegzudenken.
Sie sind Gesellschafter, Spielkamerad von Kindern, Helfer in Not oder Wächter im Haus.
Selbst der kleinste Hund kann schnell einmal einen großen Schaden anrichten.
Als Hundehalter sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht, haften. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie sich schuldhaft verhalten haben oder nicht. Allein die Tatsache, dass Sie einen Hund halten, macht Sie verantwortlich für jedes Fehlverhalten des Tieres und die möglichen Folgen.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt für die Kosten der von Ihrem Hund verursachten Schäden auf.
Sie leistet bei berechtigten Schadenersatzforderungen von Dritten, für Schäden die durch Ihren Hund entstanden sind. Zudem schützt die Hundehaftpflicht-Versicherung auch vor unberechtigten Ansprüchen Dritter Ihnen gegenüber.
Der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist daher ein unbedingtes Muss!
Mit einer Hundehaftpflicht können Sie die Zeit mit Ihrem Vierbeiner überall und unbeschwert genießen.
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Tiere sind unberechenbar
Laut Gesetz muss jeder Tierhalter, also auch der Pferdehalter für Schäden aufkommen, die sein Tier anderen zufügt, und das in unbegrenzter Höhe.
Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde.
Sie haften schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen – und das ein Leben lang.
Eine Tierhalterhaftpflicht (Pferdehalterhaftpflichtversicherung)nimmt Ihnen im Fall des Falles die finanziellen Folgen ab.
Welche Kernleistungen bietet die Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Welche Besonderheiten gibt es?
Möglicher Schadenfall:
Ihr Pferd scheut während eines Ausrittes und beschädigt einen Zaun oder tritt eine Person.