Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern sind eine der häufigsten in Anspruch genommenen Leistungsarten der Firmenrechtsschutzversicherung. Selbst wenn Sie in erster Instanz recht bekommen oder einen Vergleich schließen, tragen Sie die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten selbst.
Weitere Leistungsarten sind:
Über die Vorteile einer Rechtsschutzverischerung beraten wir Sie gerne.