Sicherheit für Immobilienbesitzer
Haus- und Grundstückseigentümern werden vom Gesetzgeber so genannte Verkehrssicherungspflichten zum Schutz von Dritten auferlegt.
Dazu gehören vor allem die Reinigung und Beleuchtung des Anwesens sowie die Eis- und Schneebeseitigung auf Gehwegen und Bürgersteigen.
Vernachlässigt ein Haus- und Grundbesitzer diese Pflichten, haftet er für mögliche Schäden Dritter.
Um sich vor möglichen Ansprüchen Dritter zu schützen, sollten sich Eigentümer vermieteter Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Eigentümer von unbebauten Grundstücken oder Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützen.
Inhaber selbstgenutzter Eigenheime genießen bereits Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung.
Welche Kernleistungen bietet eine
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Schutz vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Befriedigung berechtigter Ansprüche von Geschädigten
Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen wenn nötig vor Gericht
Welche Besonderheiten gibt es?
Sie haben die Wahlmöglichkeit zwischen verschieden hohen Deckungssummen.
Falls Öltanks vorhanden sind, sollte das Gewässerschadenrisiko zusätzlich mitversichert werden.
Möglicher Schadenfall:
Als Vermieter eines Einfamilienhauses versäumen Sie es, bei Glatteis
den Gehweg vor dem Haus zu streuen. Eine alte Frau stürzt auf dem
Gehweg und verletzt sich schwer. Die Gesetzliche Krankenkasse der geschädigten Person fordert die Behandlungskosten zurück.